Das Landbuch des Klosters Zinna
Mit dieser Quelle sind neue Erkenntnisse über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der ostelbischen Agrarlandschaft während des späteren Mittelalters und der Frühen Neuzeit im Allgemeinen sowie der Zisterzienser während dieses Zeitraumes im Besonderen zu erzielen. Als besonders wichtig erscheint dabei zunächst der Jüterboger Teil des Landbuches, für den mit dem Stand von 1480 das erste dörfliche Wirtschaftsregister überhaupt vorliegt, denn das Landbuch Karls IV. von 1375 beschränkt sich auf das kurbrandenburgische Territorium. Auch Schossregister sind für das erzstiftisch-magdeburgische Gebiet für diese Jahre noch nicht überliefert. Zur Erfassung der in den folgenden Jahrzehnten des Umbruchs eingetretenen Entwicklung ist es deshalb von großer Bedeutung, dass für den Jüterboger Teil des Landbuches auch der Zustand knapp hundert Jahre später registriert wird. Im Anschluss an die Säkularisierung und die Auflösung des Klosters ging es darum, den Rechtsnachfolgern die Besitzansprüche an den Einkünften und Gerechtsamen zu sichern.