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Die Gründungsurkunde für Landsberg an der Warthe von 1257

Die Gründungsurkunde Markgraf Johanns I. für seine Stadt Neu-Landsberg von 1257 bietet ein Beispiel für die wirtschaftliche und politische Bedeutung der Errichtung einer Bürgerstadt für den planvollen modernen Landesausbau im Sinne der Zeit. Die Verleihung des Brandenburger Rechts, mit dem die persönlichen Freiheitsrechte, das Besitzrecht der freien Erbleihe und eine freie städtische Gemeindeverfassung gewährt wurden, sowie die Steuerfreiheit für gut zehn Jahre sollten ebenso wie die Zusicherung des Markgrafen, anfangs selbst für die Befestigung der Stadt zu sorgen, möglichst bald Siedler zur Niederlassung anregen. Der Markgraf hatte – wie andere Herrschaftsträger der Zeit – die freie Entfaltung des Wirtschaftslebens für den erfolgreichen Ausbau des Landes erkannt. Die Gründung der Stadt war mit dem Ausbau der ländlichen Besiedlung, das heißt mit der Errichtung größerer Kirchdörfer und der Vermessung der Wirtschaftsflächen (Hufen), verbunden. Auch die Stadt wurde mit Hufen ausgestattet, um ihre Bewohnerzahl zu erhöhen und ihre Wirtschafts- und Wehrkraft zu stärken. Die Stadt mit ihrer freien Gemeinde fungierte als bürgerliche »Großburg« und ersetzte damit die herrschaftliche Burg mit einer speziellen Besatzung. Sie war das moderne Element zur Erfassung und zum Ausbau des Landes im hohen Mittelalter.