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Das markgräfliche Zollprivileg für die Brandenburger Bürger von 1170

Markgraf Otto I. von Brandenburg verlieh in der auf 1170 datierten Urkunde ›seinen Brandenburger Bürgern‹ Zollfreiheit in seinem gesamten Herrschaftsbereich. Die Urkunde ist formal wie inhaltlich ungewöhnlich, weshalb ihre Echtheit zu Recht auch infrage gestellt wird. Die Verbindung des Zollprivilegs mit der Charakterisierung ›seiner Burg‹ Brandenburg (als königliche Burg, kaiserliche Kammer und Bischofssitz) stellt eine Besonderheit dar. Ungeachtet der Unsicherheiten ihrer Entstehung bietet die Urkunde einen Einblick in die Frühzeit der Stadt Brandenburg an der Havel. Dies gilt namentlich für die Ausdehnung der markgräflichen Burgherrschaft über die sich in deren Vorfeld herausbildende Stadt gegen die rechtlichen Ansprüche anderer Herrschaftsträger. Die Urkunde zeigt damit zugleich einen Ausschnitt aus dem Entwicklungsprozess von der Burg zur Stadt.