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Kirchenvisitationsakten

1540 veranlasste Kurfürst Joachim II. (1535–1571) erstmals eine allgemeine Kirchenvisitation in der Mark Brandenburg. Diese Maßnahme diente, zusammen mit der Herausgabe einer gedruckten Kirchenordnung in demselben Jahr, der Neuordnung des kirchlichen Lebens. Diese war nötig geworden durch die heute unter dem Begriff der ›(Ersten) Reformation‹ subsumierten Ereignisse und Entwicklungen. Bis in die Jahre 1600–02 folgten weitere Visitationen. Die bei der ersten Kirchenvisitation angelegten Akten bilden vielerorts zum ersten (und zugleich letzten) Mal die spätmittelalterlichen lokalen Rechts- und Besitzverhältnisse ab. Gleichzeitig dokumentieren sie die Neuregelung dieser Verhältnisse für einen großen Teil der Kirchen, Schulen und Hospitäler der Mark Brandenburg, die damit der Verfügungsgewalt und Aufsicht des Landesherrn unterstellt wurden. Die Kirchenvisitationen des 16. Jahrhunderts waren ein Baustein des frühneuzeitlichen Territorialstaats.