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1297: Die Judenordnung von Stendal

Hansestadt Stendal, Stadtarchiv, Urkunden I.031

Der besondere Charakter der Judengemeinde der Fernhandelsstadt Stendal wird aus dem Inhalt der vorliegenden, auf den 4. April 1297 datierten Urkunde sehr deutlich: Es handelt sich um eine Bestätigung der Rechte und Pflichten der in Stendal wohnenden Juden durch die Landesherren, die Markgrafenbrüder Otto IV. und Konrad I. von Brandenburg. Auf die beiden Markgrafen war der ursprünglich königliche Judenschutz in der Mark Brandenburg wie in den meisten deutschen Territorien übergegangen und von diesen zunächst nicht weiter veräußert worden. Die Urkunde und ihre Verbindung mit der Geschichte der Juden in der Stadt erlauben einen – seltenen – Einblick in die innere Struktur einer Judengemeinde und ihrer Abgaben.