Die Instruktion für das Generaldirektorium von 1722

Im 1723 gegründeten Generaldirektorium und im mit ihm zusammenhängenden Behördensystem war die preußische Zentralverwaltung des 18. Jahrhunderts einerseits mit Blick auf die Vielfalt der Landesteile vereinheitlicht, andererseits mit Blick auf bestimmte Aufgaben ressortspezialisiert. Sie arbeitete auf Behördenebene kollegial und aus der Perspektive des Königs bürokratisch; sie erschien zeitgenössisch modern und vom Ancien Régime geprägt zugleich.