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Das Konzessions-Diplom König Friedrich Wilhelms II. von 1788 an Charlotte Helene von Lestwitz

Transkription

Wir Friderich Wilhelm

Von Gottes Gnaden König von Preußen Marggraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reichs Ertz Cammerer und Churfürst; Souverainer und Oberster Hertzog von Schlesien; Souverainer Printz von Oranien, Neuschatel und Sallingin wie auch der Grafschaft Glatz; in Geldern, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern der Cassuben und Wenden; zu Mecklenburg und Crossen Hertzog; Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Cammin Wenden, Schwerin Ratzeburg, OstFriesland und Meurs, Graf zu Hohenzollern Ruppin, der Marck, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg Schwerin, Lingen Bühren und Lehrdam, Herr zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargard Lauenburg Bütow, Arlay und Breda x. x. x.

Thun kund und bekennen hiermit und in Kraft dieses offenen Briefes, für Uns und Unsere Erben und Nachfolger am Königreich, daß Nachdem Wir aus angestammter Clementz und Mildigkeit, unabläßig bemühet sind Unserer getreuen Vasallen und Unterthanen Bestes und Wohlergehen auf alle Weise zu befördern und zu vermehren; und Uns denn die verwittwete GeneralMajorin von Lestwitz gebohrne von Treskow allerdemüthigst zu vernehmen gegeben: wasgestalt es aus den von Ihr angeführten Ursachen zu ihrer und ihrer Familie besondern Beruhigung und Zufrieden- [zweite Seite] heit gereichen würde, wenn ihre Tochter Charlotte Helene gebohrne von Lestwitz verehelicht gewesene von Borck und deren einziges Kind Henriette Charlotte, nach dem ererbten Amte Friedland den Nahmen von Friedland mit Annehmung des von Lestwitzschen Wapens, gegen den Nahmen und Wapen von Borcke vertauschen dürfte, mit angehängter allerdemüthigster Bitte, Wir möchten solches zu genehmigen und zu bewilligen geruhen; Wir, zur Bezeugung Unserer, der gedachten Familie zutragenden königlichen Huld und Gnade, besonders auch in Rücksicht der von dem verstorbenen General-Major von Lestwitz Uns und Unseren Königlichen Hause geleisteten treuen und ersprieslichen Krieges-Dienste, zu deren immerwährendem Andenken ihm das Amt Friedland geschenket worden, diesem Gesuch allergnädigst zu deferiren und statt zu geben geruhet haben. Wir thun solches auch hiermit und in Kraft dieses, aus königlicher souverainer Macht und Vollkom[m]enheit, wißentlich und wohlbedächtig, und wollen der gedachten Charlotte Helene verehelicht gewesenen von Borcke gebohrene von Lestwitz und deren Tochter Henriette Charlotte, anstatt und mit gänzlicher Weglaßung des Nahmens von Borcke, den adelichen Nahmen von Friedland beylegen, dergestalt und also, daß Sie und [dritte Seite] ihre Tochter von nun an und hinführo jederzeit, den adelichen Nahmen von Friedland anzunehmen und zu führen berechtiget seyn, und zu solchem Ende, sowohl gegen Uns und Unsere Erben und Nachfolger, als sonst jedermänniglich, wes Würden Standes und Wesens sie seyn mögen, in allen ihren Schrifften, Reden, Tituln, Innsiegeln, Petthschafften, Handlungen und Geschäfften, nichts davon ausgenommen, Sich von Friedland nennen und schreiben; Ihnen auch dieser Nahme gegeben, und Sie von männiglich, in allen und jeden Handlungen, Schrifften, und Geschäfften, also genannt, geschrieben und geehret werden sollen.

Ferner verstatten und erlauben Wir auch gedachter Charlotte Helene von Friedland gebohrene von Lestwitz und deren Tochter Henriette Charlotte von Friedland hiermit und in Krafft dieses, und geben Ihnen die Freyheit, daß Sie künfftighin, anstatt und mit gänzlicher Weglaßung des von Borckeschen Wapens, das von Lestwitzschen Geschlechts-Wapen annehmen und führen, auch dieses Adeliche von Lestwitzsche Wapens in allen ehrlichen und adelichen Sachen und [vierte Seite] Geschäfften, Innsiegeln, Pettschafften, Kleinodien und Gemählden, Begräbnißen und sonst an allen Orten und Enden, nach ihren Ehren, Nothdurft und Wohlgefallen sich bedienen und gebrauchen sollen und moegen:

Nehmlich ein auf beyden Seiten eingebogener, unten spitzig zulaufender Schild, in deßen rothem Felde ein silberner Keßel-Ring, die Enden über sich gekehrt, und zwischen denselben ein silbernes schwebendes Creutz an einem unten zugespitzten Pfahl sich zeiget.

Der Schild ist mit einem, nach der Rechten gekehrten, blau angelaufenen, mit goldenen Bügeln und anhängendem gleichmäßigen Kleinod gezierten, frey offenen Adelichen Turnier Helm bedecket; Auf welchem ein gantzer geharrnischter Schenckel knieend, mit springenden Adern, und einem goldenen Sporn zu sehen ist.

Die Helmdecken sind zu beyden Seiten roth und silbern. [Die fünfte Seite ist leer.] [sechste Seite] Gestalt solches Wapen mit seinen natürlichen Metallen und Farben, hier abgebildet ist.

[Es folgt das farbige Wappen als Zeichnung.]

Wir gebiethen und befehlen hierauf allen und jeden unsern Geist- und Weltlichen Untersaaßen, Fürsten, Praelaten, Grafen und Freyherren, Ritter, und adelmäßigen Leuten und Vasallen, wie auch allen von Uns be- [siebente Seite] stellten Obrigkeiten und Amt tragenden Personen, und sonst allen und jeden unsern getreuen unterthanen, in unserm Erbkönigreich, Chürfürstenthum, souverainen und übrigen Hertzogthümern, Fürstenthümern, und Landschafften, wes Würden und Standes sie seyn mögen, hiermit in Gnaden, daß sie von nunan und hinführo obgedachte Charlotte Helene von Friedland gebohrne von Lestwitz und derselben Tochter Henriette Charlotte von Friedland, bey diesen Ihnen verliehenen Adelichen Nahmen und Wapen, wie obstehet, von Unsertwegen schützen und handhaben, darinn nicht hindern noch irren, hierwider nichts thun, noch jemand anders in einerley Weise noch Wege verstatten zu thun; als lieb einem jeden ist, Unsere Ungnade und dazu eine Poen von zweytausend Gulden [?] zu vermeyden, welche ein jeder so offt er freventlich dawider thäte, halb in Unsere RenthCam[m]er und die andere Hälffte vorgedachter Charlotte Helene von Friedland gebohrene von Lestwitz und derselben Tochter Henriette Charlotte von Friedland, so hierwider beleidiget würden, [achte Seite] unnachläßig zu bezahlen verfallen seyn soll. Des zu Urkund haben Wir dieses Diploma Höchsteigenhändig unterschrieben, und Unser Königlich größeres Innsiegel daran hängen laßen. So geschehen und gegeben in unserer Königlichen Residentz Stadt Berlin, den 3ten Tag Monaths Martii nach Christi unsers Herrn Geburth im Eintausend Siebenhundert Acht und Achtzigsten und Unserer Königlichen Regierung im zweyten Jahre.

[Friedrich Wilhelm]

Concessions-Diploma für die Charlotte Helene gebohrne von Lestwitz verehelicht gewesene von Borcke und derselben Tochter Henriette Charlotte, den Nahmen von Friedland, mit Annehmung des von Lestwitzschen Wapens, gegen den Nahmen und Wapen von Borcke zu vertauschen.