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Erzbischof Wichmanns Privileg für Jüterbog von 1174

In Anlehnung an: Herbert Helbig/Lorenz Weinrich (Hrsg.), Urkunden und erzählende Quellen zur Geschichte der deutschen Ostsiedlung im Mittelalter, 2. verb. Aufl., Darmstadt 1975, Nr. 13 (3. verb. Aufl. 1984).

Im Namen der heiligen ungeteilten Dreifaltigkeit. Wichmann von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kirche von Magdeburg. Damit unser Fleiß und guter Wille, die wir zum Ausbau des Landes Jüterbog haben, ertragreicher und freier sich entwickle und der Erfolg dieses unseres guten Willens bei den Bewohnern dieses Landes und besonders bei allen Neusiedlern umso klarer hervortritt, deswegen wollen wir allen künftigen und gegenwärtigen Menschen bekannt machen, dass wir den Bürgern von Jüterbog und allen ihren Nachkommen die Freiheit desjenigen Rechtes geschenkt haben, dessen sich die Stadt Magdeburg in Ehren erfreut. Und damit die Gnade unserer Huld sich ihnen umso voller zeige, haben wir ihnen dieses Recht dahingehend gemildert und verbessert, dass sie von der Strenge, die man gemeinhin vare nennt, immer befreit bleiben und das Recht der Stadt Magdeburg nach dem Beispiel und der Form ihres eigenen Rechtes haben sollen. Und wenn Marktorte im Land Jüterbog angelegt werden, so sollen sie sich nach dem Marktrecht in Jüterbog richten, und dieses Recht soll die Form ihres Rechtes haben. Wir wollen aber und bestimmen, dass jeder, der aus Magdeburg, Halle, Calbe, Burg und Taucha, um Geschäfte zu machen, nach Jüterbog kommt, von dem dort zu zahlenden Zoll frei sein soll. Und gleichfalls brauchen die Bürger von Jüterbog in den zuvor genannten Orten keinen Zoll zu zahlen. Da es in der Tat mit Hilfe der Gnade Gottes und durch unsere Bemühungen dazu gekommen ist, dass im Land Jüterbog, wo das Heidentum verbreitet war und von wo oft Verfolgung über die Christen kam, jetzt der christliche Glaube herrscht, Schutz und Schirm der Christenheit stark und gesund ist und Gott dort in den meisten Orten dieser Region der schuldige Dienst erwiesen wird, ist es unser brennender Wunsch, aus Liebe zur Christenheit, Sicherheit und Wohlfahrt all derer, die in dieses Land gekommen sind und noch kommen wollen, mit nicht geringerem Eifer zu fördern, als wir dies zu unserem eigenen Nutzen tun. Da nun die Stadt Jüterbog Anfang und Haupt dieses Landes ist, wollen wir gebührend und mit der huldreichen Gunst unserer Gnade gern übertragen, was wir denen, die in ihr wohnen und die um in ihr zu wohnen zu uns ihre Zuflucht nehmen, an Ehre und Nutzen übertragen können. Damit sie in dem, was wir ihnen jetzt gestattet haben, künftig nicht irgendwie beunruhigt werden können, bezeichnen wir in diesem unserem Privileg genau die Weiden, die sie nutzen können, und zwar wollen wir, dass von dem Ort Jüterbog bis an den jenseitigen Berg in Richtung Zinna und über die Flamen- und Rutenitz-Brücke sich ihre Weiden erstrecken, und jenseits der westlichen Brücke sollen sie die Weiden mit den Burgmannen von Jüterbog gemeinsam haben.

Wir wollen, dass die gesamte Verfügung unseres Erlasses rechtskräftig und unerschütterlich sei und bestätigen sie kraft unseres Privilegs mit unserem Siegel, und zwar unter Hinzuziehung von geeigneten Zeugen, deren Namen folgende sind: Siegfried Bischof von Brandenburg, Martin Bischof von Meißen, Siegfried Abt von Nienburg und von St. Johannes dem Täufer zu Berge, Rotger Dompropst zu Magdeburg, Siegfried Dekan und Propst zu St. Nikolai, Heinrich Propst zu St. Sebastian, Witold Propst in Hundisburg, Gero Viztum, Gunter Propst von Gottesgnaden, Heidenreich Propst von Neuwerk; Otto Markgraf von Brandenburg, Graf Bernhard, Burchard Burggraf von Magdeburg, Burchard von Falkenstein, Baderich von Bernburg, Friedrich von Widestorp, Erich von Gatersleben, Heidenreich Kämmerer von Seeburg, Ehrenfried von Sotterhausen, Knappe Otto, Rudolf von Jerichow, Heidenreich, Konrad von Burg, Alberich und Heidenreich von Grabow, Dietrich Vogt von Magdeburg und sein Sohn Gerbert, Gero und Werner von Loburg, Winemar, Siegfried und Heinrich von Jüterbog und recht viele andere. Verhandelt im Jahr 1174 nach der Geburt des Herrn, 15. Epakte, 1. Konkurrenz, 12. Indiktion. Gegeben zu Jüterbog am 29. April.

100 Schlüsselquellen zur Geschichte von Berlin, Brandenburg und Preußen

   

Mit diesem digitalen Informationsportal wird die Historische Kommission sukzessive 100 Schlüsselquellen, die für die Geschichte von Berlin, Brandenburg und Preußen von zentraler Bedeutung sind, online präsentieren.

Eine Quelle ist dann eine Schlüsselquelle, wenn sie Zäsuren markiert. In ihr spiegelt sich prismatisch mindestens ein Kernthema der berlin-brandenburg-preußischen Geschichte wider, innerhalb dessen sie weitreichende Wirkungen entfaltete. Ein repräsentatives und ästhetisch herausragendes Erscheinungsbild hebt sie idealerweise zusätzlich von anderen Quellen ab.

Neben Schriftquellen werden auch nichtschriftliche Quellen einbezogen, wobei insbesondere zur Alltags-, Siedlungs-, Bau-, Kunst- und Bildungsgeschichte folgende Gattungen berücksichtigt werden: Gemälde, Porträts, Karten, Abbildungen von Kunstgegenständen, Skulpturen sowie von Objekten der Baugeschichte, Inschriften, Gefäße, Schmuck, Textilien, technische Gegenstände, Rundfunk- und Filmaufnahmen, Postkarten, Abzeichen, Plakate usw.

Vorgestellt werden Quellen aus der Zeit des hohen Mittelalters bis zum 20. Jahrhundert.

Das Arbeitsgebiet umfasst Berlin, Brandenburg und Preußen. Mit Blick auf Brandenburg werden jene Gebiete einbezogen, die zur Mark Brandenburg (12. Jahrhundert bis 1815), zur Provinz Brandenburg (1815-1945) sowie zum Land Brandenburg bzw. zu den drei brandenburgischen Bezirken (1945/52 bis 1990) gehörten. Aus Preußen finden Quellen Berücksichtigung, die von gesamtstaatlicher Bedeutung sind.

Jede Quelle wird von einem Experten / einer Expertin einleitend kommentiert und wissenschaftlich kontextualisiert. Zugleich ist sie bestimmten Themenfeldern zugeordnet.

Das Portal wird in den nächsten Jahren sukzessive aufgebaut, sodass die Anzahl der Quellen stetig steigt. In den Rubriken Jahrhundert sowie Thema finden Sie vorläufig nur jene Schlagworte, denen bereits eine Schlüsselquelle zugeordnet ist.

Autoren

Frank Althoff  Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Arnd Bauerkämper  Freie Universität Berlin
Clemens Bergstedt  Bischofsresidenz Burg Ziesar
Felix Biermann  Georg-August-Universität Göttingen
Doris Bulach  Regesta Imperii – Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz
Harald Engler  IRS Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung
Felix Escher  
Eike Gringmuth-Dallmer  
Akim Jah  Arolsen Archives
Jürgen Kloosterhuis  Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Christina Meckelnborg  Universität Osnabrück
Claudia Melisch  Melisch Archäologie KG
Michael Menzel  Humboldt-Universität zu Berlin
Jörg Pache  
Christian Popp  Niedersächsische Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
Wolfgang Radtke  Technische Universität Berlin
Wolfgang Ribbe (†)  
Uwe Schaper  Landesarchiv Berlin
Winfried Schich (†)  
Ingeborg Schnelling-Reinicke  Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Christiane Schuchard  Landesarchiv Berlin
Knut Schulz  Freie Universität Berlin
Andreas Stegmann  Humboldt-Universität zu Berlin
Dorothea Wendebourg  Humboldt-Universität zu Berlin
Thomas Wozniak  Eberhard Karls Universität Tübingen

Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Auswahl der Schlüsselquellen und wissenschaftliche Lektoren sind:

Dr. Doris Bulach

Prof. Dr. Heinrich Kaak

Dr. Wolther von Kieseritzky

Prof. Dr. Klaus Neitmann

Prof. Dr. Michael Wildt

 

Redaktionelle Betreuung des Projekts:

Dr. Jutta Mühlenberg

Annelies Scheel